Offenbar beginnt man nun, sich an Wahlfachgruppenzuschnitten zu orientieren:
Die Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat am 7. November die Einführung des Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz und des Fachanwalts für Handels- und Gesellschaftsrecht mit klaren Mehrheiten beschlossen. "Dies ist ein wichtiges Signal des Anwaltsparlaments für eine Qualitätsoffensive der Anwaltschaft. Die Satzungsversammlung trägt mit der Ausweitung der Fachanwaltschaften dem zunehmenden Bedarf der Mandanten nach besonderem Fachrat Rechnung", erklärt hierzu der Präsident der BRAK Dr. Bernhard Dombek.
Anwälte können damit demnächst mit 16 Fachanwaltschaften für ihre Qualitäten werben. (Die bestehenden Fachanwaltschaften sind: Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Verkehrsrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Transport- und Speditionsrecht, Steuerrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Insolvenzrecht und Versicherungsrecht).
Auch für die neuen Fachanwaltschaften müssen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte besondere praktische und theoretische Kenntnisse nachweisen. Fachanwälte müssen sich jährlich auf diesen Rechtsgebieten fortbilden. Die Beschlüsse der Satzungsversammlung bedürfen noch der Zustimmung des Bundesjustizministeriums. Mit den ersten Fachanwälten auf den neuen Rechtsgebieten ist ab Mitte 2006 zu rechnen.
Pressemitteilung der Bundesrechtsanwaltskammer
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