Immer wieder wird man im Zusammenhang mit Diskussionen der "alternativen Zulassung zur Rechtsanwaltschaft" oder des Rechtsberatungsgesetzes mit der Aussage konfrontiert, man könne sich als ausländischer LL.M. in Deutschland zulassen. Zulassen als LL.M. ?Weiterlesen und staunen
3 Kommentare:
Was gibt`s da zu staunen. Schön für den, der dann bei dem kaputten Anwaltsmarkt mit der exklusiven Nische "Beratung ausschließlich im US-amerikanischen Recht" überleben kann.
Gerade darüber sollte man ja staunen!
Ok. Ich dachte, die Zulassungsmöglichkeit in solchen Nieschen wäre unbekannt gewesen.
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