(Mit einer vernünftigen Überschrift merkt dann auch Google, welches Thema hier behandelt wird ;-)
Dann versuchen wir das jetzt mal:
Nach meinen bisherigen Forschungen (u.a. bei der Botschaft der USA und auf dieser Website der FH Hannover) reicht für die Wahlstation innerhalb des Referendariats - trotz Bezahlung und trotz "echter Mitarbeit" in der Kanzlei - ausnahmsweise ein B-1-Visum statt des sonst notwendigen J-1. Kann das jemand bestätigen?
Großartig der Teil über den Ablauf des Visum-Interviews:
Anträge für Visa in die USA sind seit dem Jahr 2003 mit einem persönlichen Interview im Konsulat verbunden, je nach Wohnsitz entweder in Berlin oder in Frankfurt. Dafür muss unter 0190 - 85 00 55 ein Termin abgesprochen werden. Ohne Termin wird niemand mehr vorgelassen. Schon bei der Anreise stellt sich meist ein mulmiges Gefühl ein. Habe ich alle Unterlagen dabei? Sind die Gebühren bezahlt (Visum-Antrag und SEVIS)? Werde ich immer die "richtige" Antwort geben? Was ist, wenn mir das Visum verweigert wird?Zurück zum Thema:
Alle Ängste sind meistens unbegründet. Ein Interview dauert im Schnitt nicht mehr als 3 Minuten. Die Antragsunterlagen nehmen Sie in einer offenen Klarsichthülle mit. Ihre biometrischen Daten werden genommen, dann prüft der Beamte die Unterlagen und stellt Ihnen ein paar Fragen, um sich von der Redlichkeit Ihrer Pläne zu überzeugen. Beantworten Sie alles ruhig und sachlich. Niemand erwartet hier, dass Sie ihre Verbundenheit oder gar Bewunderung für die USA zum Ausdruck bringen. Nehmen Sie es gelassen, dass die Fragen manchmal wenig relevant erscheinen. Der Beamte versucht nur auf seine Weise, Ihre Gedanken zu ergründen und ggf. unlauteren Absichten auf die Spur zu kommen.
Für Juristen dürfte auch der "Internship-Service" der Deutsch-Amerikanischen Juristenvereinigung gute Dienste leisten.
Für Personen, die außerhalb einer Famulatur oder Wahlstation Interesse an "Jobs und Praktika im Ausland" haben (und vielleicht als Begleitung des Referendars mit ins Ausland wollen), gibt die Bundesanstalt für Arbeit offenbar in jedem Herbst eine schicke Broschüre heraus, die jetzt in der Auflage 2006 hier als PDF abrufbar ist. Weitere Programme findet man hier aufgelistet.
1 Kommentar:
Das B1/B2-Visum reicht für Rechtsreferendare aus, es gibt eine dementsprechende Übereinkunft zwischen dem deutschen und amerikanischen Justizministerium.
Das Interview ist wirklich nicht schlimm, nur die Wartezeit und die Kosten für den Interviewtermin via 0190-Nummer nerven.
Mein Interview dauerte ca. 2 Minuten. Fingerabdruck links, Fingerabdruck rechts, Frage nach der Finanzierung meiner Wahlstation und das war es auch schon.
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