Natürlich waren Fehlvorstellungen zur Wertigkeit der Justiz im öffentlichen Leben zu korrigieren. Wenn man in der Zeitung liest, dass die Staatsregierung beschlossen hat, den entfallenden Bundeszuschuss für die Bamberger Symphoniker in Höhe von 8 Millionen Euro jährlich selbst zu übernehmen, so freut einen dies als Musikliebhaber, gibt dem Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht in derselben Brust aber zu denken. Die 8 Millionen Euro sind ungefähr das Zehnfache dessen, was vielleicht einmal in späteren Jahren durch die Abschaffung eingespart werden kann. Ich will gar nicht erst versuchen, die Renovierungskosten der Bayerischen Botschaft bei der Europäischen Union in Höhe von 160 Millionen Euro in irgendeine Relation zum ins Auge gefassten Einsparvolumen bei der Abschaffung des Bayerischen Obersten Landesgerichts zu setzen. Und: Wenn schon Personalkosten eingespart werden müssen, würde es sich dann nicht eher anbieten, die üppig mit Personal ausgestattete Staatskanzlei zu verkleinern? Das hätte sicher auf dem bewussten Prüfstand alles geklärt werden können, hätte es ihn denn gegeben.Ein VorsRiBayObLG spricht Tacheles.
Montag, Januar 16, 2006
Gedanken eines Abgeschafften, oder: Vom Quaken der Frösche
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen