Montag, Januar 16, 2006

Beamtenreparatur

Art. 2 II GG steht der Verpflichtung eines Beamten, eine zumutbare
Operation zur Wiederherstellung seiner Dienstfähigkeit durchführen zu
lassen, und einer darauf gerichteten Aufforderung des Dienstherrn
nicht entgegen.
OVG Münster, Urteil vom 14.02.1990 - 6 A 2041/89, nachlesbar in NJW 1990, 2950

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