Donnerstag, Januar 12, 2006

Höherer Justizdienst: Adressen für Bewerber

Wer sich für den Einstieg in den höheren Justizdienst interessiert, findet im Web zu diesem Thema wesentlich weniger Informationen als über den Einstieg bei einer Großkanzlei. Zu diesem Ergebnis kam schon Thomas Hochstein bei seiner Informationssammlung im Jahr 2001.

Sehr nützlich ist meines Erachtens die Zusammenstellung der Ansprechpartner in den Ländern, die der Deutsche Richterbund als PDF zum Download anbietet. Wirklich realistische Angaben über erforderliche Noten lassen sich den Seiten der Justizverwaltungen leider selten entlocken ("Sie müssen die in § 9 des Deutschen Richtergesetzes genannten Voraussetzungen erfüllen, zwei Prädikatsexamen (mindestens vollbefriedigend) besitzen und überdurchschnittliche Leistungen im Vorbereitungsdienst erbracht haben.").

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Wenn man die Szenerie etwas näher verfolgt, dann sieht man zumindest bei einzelnen Bundesländern durchaus gewisse Entwicklungen.

In Bayern war beispielsweise vor einem Jahr eine Gesamtnote im zweiten Examen von 9,50 P. Mindest(!)bedingung, damit die Bewerbung überhaupt im Auswahlverfahren Berücksichtigung fand. Jetzt sind sie wieder bei 8,50.

Alexander Hartmann hat gesagt…

Aber "bayerische" 8,50, oder? Ich halte das ja für verfassungswidrig, wenn meine Informationen über die Einstellungspraxis (nur Leute mit bayerischem Zweiten!) stimmen.

Anonym hat gesagt…

Ich will es mal so sagen: Man kann sich denken, daß die Justizverwaltungen ihre Pappenheimer recht gut kennen und Examensergebnisse je nach Bundesland einzuordnen wissen. Für Baden-Württemberg halten sich jedenfalls hartnäckig die Erzählungen, daß in Stuttgart ab und an einmal Leute böse auflaufen, die sich nach dem Ersten gen Norden verdrückt hatten. Ich habe nicht den Eindruck, daß das alles nur Tartarenmeldungen sind.

Das BVerfG hat in einer Entscheidung vor einigen Jahren (da ging es um Notare) auch erklärt, daß unterschiedlicher Prüfungsämter auch unterschiedliche Maßstäbe haben und die Examensergebnisse daher durchaus bei Einstellungen unterschiedlich eingestuft werden können (abgesehen davon, daß diese Notengrenzen ja sowieso nur eine erste Barriere sind und danach noch andere, alles andere als sachfremde Kriterien ins Spiel kommen - das steht bei den Bayern auch in aller Ausführlichkeit drin).

Wenn Leute mit Examina aus anderen Ländern allerdings schon von vorne herein nicht berücksichtigt würden, wäre das jedoch wirklich eine Sauerei.