Donnerstag, Januar 26, 2006

In Sachen Kopper

Worauf die baden-württembergischen Strafverfolger ihren Verdacht gegen Kopper stützen, wollten sie auch auf Anfrage nicht erläutern. Anders als weithin angenommen wird möglicherweise nicht wegen des Paketverkaufs durch die Deutschen Bank ermittelt, sondern wegen eines Optionsgeschäfts, das die Insider-Information genutzt haben soll. Die Ermittlungen richten sich (jedenfalls bislang) nicht gegen Verantwortliche der Bank.

Nach Ansicht von Uwe H. Schneider, Rechtswissenschaftler an der Universität Mainz und ein führender Kommentator des Wertpapierhandelsgesetzes, hätte Kopper sein Wissen aber ohnehin an Ackermann übermitteln dürfen. „Die Weitergabe von Insiderinformationen durch Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder an Aktionäre mit einer wesentlichen Beteiligung ist rechtlich zulässig”, sagte Schneider der Frankfurter Allgemeinen.
[FAZ.net]

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