"Für den Begriff des Leibgedinges gibt es keine Legaldefinition. Wo das Gesetz ihn gebraucht (zB. [...]), setzt es seinen Inhalt als bekannt voraus."BayObLG (R.I.P.), Beschl. v. 25.3.1975, RPfleger 1975, S. 314 r. Sp.
Großartig. Sowas rettet einem die Woche.
2 Kommentare:
Ok, ich oute mich: Was ist ein "Leibgeding"?
Kennt man eher in landwirtschaftlich geprägten Regionen :-)
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