Wer wiederholt und uneinsichtig gegen Parkvorschriften verstößt muss mit der Entziehung der Fahrerlaubnis rechnen. Das entschied der 16. Senat des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen und lehnte einen Antrag auf die Gewährung vorläufigen Rechtschutzes ab, den ein Mann aus Detmold gegen die gegen ihn verfügte Entziehung der Fahrerlaubnis beantragt hatte. Der Mann hatte unter anderem 27 Mal gegen Parkvorschriften verstoßen.
OVG Münster, Beschluss vom 18.01.2006, Az.: 16 B 2137/05.
Sachverhalt und Hintergrund wie immer vorbildlich bei Beck.
1 Kommentar:
Bleibt die Frage, ob der Kamerad eigentlich keine besseren Ideen hat, um sein Geld aus dem Fenster zu werfen... :-Z
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