Freitag, Juni 18, 2004

Sozialadäquate Härte? Ein Lehrvideo

In ganz besonderen Situationen taucht in (guten) Strafrechtsklausuren der Prüfungspunkt "Sozialadäquanz" auf, wenn man - ausnahmsweise und nur in bestimmten Situationen - in Erwägung zieht, die Erfüllung des Tatbestands zu verneinen (Bsp: "geraubte Fahne" im Stadion).

Ob dies ein - chronisch überbelasteter - Hamburger Staatsanwalt auch vorliegend berücksichtigen würde?

Sehen Sie im Rahmen der Aktion "jurabilis multimedial" heute ein Lehrvideo zum Thema "Konfliktlösung ohne Gewalt".

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