In ganz besonderen Situationen taucht in (guten) Strafrechtsklausuren der Prüfungspunkt "Sozialadäquanz" auf, wenn man - ausnahmsweise und nur in bestimmten Situationen - in Erwägung zieht, die Erfüllung des Tatbestands zu verneinen (Bsp: "geraubte Fahne" im Stadion).
Ob dies ein - chronisch überbelasteter - Hamburger Staatsanwalt auch vorliegend berücksichtigen würde?
Sehen Sie im Rahmen der Aktion "jurabilis multimedial" heute ein Lehrvideo zum Thema "Konfliktlösung ohne Gewalt".
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