Die Entscheidung der Bundesregierung, das Straßburger «Caroline-Urteil» zum Schutz der Privatsphäre von Prominenten zu akzeptieren (siehe auch diese Meldung bei jurabilis! dazu), war nach Ansicht von Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem richtig. Eine Anrufung der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hätte nach Ansicht des Verfassungsrichters nichts gebracht.
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