... im Wettbewerbsrecht kommen einem erst dann so richtig sinnvoll vor, wenn man heute einmal bei Saturn ("Alles zum Einkaufspreis") oder Media-Markt ("Keine MWSt.!") war und gesehen hat, wie unwürdig sich erwachsene Menschen angesichts eines flächendeckend beworbenen "Schnäppchentages" verhalten können ...
Nachtrag von Dienstag:
Ich war heute noch einmal am Alexanderplatz, eher als Schaulustiger denn als Kunde, denn die Preise sind - wieder einmal - Bauernfängerpreise. Wettbewerbsrechtlich interessant auch die Preisauszeichnung der normalen (!) Preise.
Wieder einmal zeigt sich, dass der deutsche Verbraucher ein zu schützendes Rindvieh ist.
Letzter Nachtrag:
Ich interessiere mich für eine Laser-Druck-Scan-Fax-Kombi und von dieser Gerätekategorie hat Saturn ganze zwei Geräte im Verkauf ("Die sind beide gut"). Der kompetente Saturn-Kundenberater ("Linux-Treiber? Wozu? Das benutzt doch eh niemand.") bot mir den Samsung SCX-4216F zum Saturn-Tiefstpreis von 399 Euro ("Marktpreis 499 Euro") an (siehe diese Chip-Informationsseite).
Wenn man sich dann mal umsieht und dabei merkt, dass dieses Gerät zum Beispiel hier für 315 (+13) Euro zum Verkauf steht und selbst bei Amazon nur mit 349 Euro (versandkostenfrei!) zu Buche schlägt, wundert einen nur noch, wieso Saturn nicht noch mehr "Geiz ist geil"-Fernsehwerbespot schaltet. Das Konzept scheint ja aufzugehen ...
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