Die Deutsche Bundesbank hat den Basisizinssatz per 1. Januar 2005 auf 1,21 % erhöht. Der Verzugszinssatz nach § 288 Abs. 1 BGB beträgt damit ab dem 1. Januar 2005 gegenüber Verbrauchern 6,21%, i.ü. nach § 288 Abs. 2 BGB 9,21%. Eine tabellarische Aufstellung des Basis- und Verzugszinssatzes finden Sie auf dieser Seite.
(Wie immer via Advoblawg)
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