Der Prozess um den Bankenskandal hat jetzt auch für Peter Grottian juristische Konsequenzen: Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den FU-Professor. Grottian, Gründer der „Initiative Berliner Bankenskandal“, hatte am ersten Prozesstag während einer Demonstration vor dem Moabiter Kriminalgericht die Anklageschrift an interessierte Passanten verteilt. Das aber ist verboten.
Da hat der Tagesspiegel Recht. Auf § 353d StGB weist bereits Kollege Franke hin.
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