Die unberechtigte Verwarnung aus Immaterialgüterrechten wie einem Kennzeichen-, einem Patent-, Gebrauchsmuster- oder Geschmacksmusterrecht kann haftungsrechtliche Folgen für den Verwarner auslösen. Dies hat der Große Senat für Zivilsachen des Bundesgerichtshofes auf eine Vorlage des Ersten Zivilsenates hin bestätigt. Er hat damit an den Grundsätzen der bisherigen Rechtsprechung des BGH festgehalten.
BGHGS, Beschluss vom 15.07.2005, Az.: GSZ 1/04, Beck
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