Endlich mal ein Verbraucherschützer, der nicht nur Zoll-Größenangaben bei Monitoren abmahnt, sondern wirkliche Erfolge beim Schutz der Schutzwürdigen (vulgo: "Verbraucher") verzeichnen kann:
Ronny Jahn, langmonatiges ...jurabilis!-Redaktionsmitglied, weist in seinem neuen Blawg darauf hin, dass auf seine Undercover-Ermittlungen bei einem SMS-Chat-Anbieter hin nun endlich ein Urteil des LG München I (Volltext) vorliegt, demzufolge in dem Einsatz bezahlter Stöhn-SMS-Tipper (bzw. deren Bewerbung als "SMS Privat-Chat") eine irreführende Werbung i.S.d. § 5 I, II Nr. 1 UWG zu erblicken ist.
Jetzt sollte sich die VZ Berlin mit den diversen Call-In-Deppenfängern beschäftigen, da scheint mir noch viel Verbraucherschutzpotential brach zu liegen ...
1 Kommentar:
Was für ein Zufall: Im Moment jedenfalls werben die Google-Ads auf seinem Blog für "Sexy Frauen" und "Single Frauen bei iLove".
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