Donnerstag, November 10, 2005

Zulassung als ausländischer LL.M.?

Immer wieder wird man im Zusammenhang mit Diskussionen der "alternativen Zulassung zur Rechtsanwaltschaft" oder des Rechtsberatungsgesetzes mit der Aussage konfrontiert, man könne sich als ausländischer LL.M. in Deutschland zulassen. Zulassen als LL.M. ?
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3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Was gibt`s da zu staunen. Schön für den, der dann bei dem kaputten Anwaltsmarkt mit der exklusiven Nische "Beratung ausschließlich im US-amerikanischen Recht" überleben kann.

Alexander Hartmann hat gesagt…

Gerade darüber sollte man ja staunen!

Anonym hat gesagt…

Ok. Ich dachte, die Zulassungsmöglichkeit in solchen Nieschen wäre unbekannt gewesen.