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heise online von einem Urteil des LG Hamburg (Az. 324 O 721/05) berichtet, demzufolge es Heise verboten ist, Forenbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgerufen wird, durch den massenhaften Download eines Programms den Server-Betrieb eines Unternehmens zu stören. Das läuft auf eine proaktive Überwachungspflicht hinaus.
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