Relativ wenig können Chefs allerdings gegen Kundenhasser tun, die ihre Einstellung nicht unmittelbar dem Kunden gegenüber erkennen lassen – sondern nur betriebsintern. So durfte eine bislang unbescholtene Busfahrerin ihre Fahrgäste in einem Personalgespräch ungestraft als „Abschaum“ bezeichnen. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Az.: 8 Sa 1345/95) sah darin keinen Grund für einen Rauswurf: Niemand muss schließlich seine Kunden mögen – er müsse sie nur freundlich behandeln.Dieses Urteil werde ich dann bei nächster Gelegenheit meinen AG-Kollegen unter die Nase halten :-)
Freitag, Januar 20, 2006
"Abschaum!"
Es geht um "Miese Manieren, Rauswurf erlaubt?" (Handelsblatt-Artikel):
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