Samstag, Februar 04, 2006

Illegales Wettangeln?

Die Tierrechtsorganisation PETA hat gegen zwei Teilnehmer einer Wettangel-Veranstaltung, ansässig in Ellwangen und Magdeburg, Anzeige wegen Verstoßes gegen §§ 17, 18 TSchG. erstattet. Die Beschuldigten nahmen an einer Wettangelveranstaltung teil, die unter dem Motto „Bester Angler Deutschlands“ von der Zeitschrift „AngelWoche“ organisiert und bewertet wurde.

Die beiden Angler sind in der Ausgabe vom 11.11.2005 auf Seite 23 als erster und zweiter Sieger aufgelistet. Für den Wettbewerb wurden Hechte, Karpfen und Aale geangelt. Für das „Beweisfoto“ liefert die Zeitschrift das „AngelWoche-Maßband“ gleich mit.

„Den Beschuldigten sollte bekannt sein, dass diese Art des Wettkampfangelns, des Angelns ohne „vernünftigen Grund“ (der Verzehr der Fische wäre (noch) ein solcher nach derzeitiger Rechtslage) ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz darstellt, da hierzu eine gefestigte strafrechtliche Rechtssprechung vorliegt“, so Dr. Haferbeck von PETA.

Weiterlesen bei PETA

4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Bzgl. des Wettkampfangelns mögen die Leute von Peta ja Recht haben. Ansonsten sind das aber ganz unangenehme Öko-Fundamentalisten. Vgl. nur www.fischen-tut-weh.deMan erinere sich auch an der Vorschlag von Peta, die Stadt Fischen im Allgäu möge sich doch bitte umbenennen; denn Fischen sei eine ganz böse Sportart. Lächerlich!

Anonym hat gesagt…

Wie das Fleisch anderer Tiere enthält auch Fischfleisch übermäßige Mengen an Eiweiß, Fett und Cholesterin.

In Fischen (und Schalentieren) können sich extrem hohe Mengen an Giftstoffen ansammeln (das sage und schreibe 9-Millionenfache der Giftstoffe des Wassers, in dem sie leben), etwa PCB, Dioxin, Quecksilber, Blei und Arsen, wodurch Gesundheitsprobleme von Nierenschäden über gestörte geistige Entwicklung und Krebs bis hin zum Tod entstehen können.

Anonym hat gesagt…

Man kann die Angler nur warnen und sie bitten, alle Veranstaltungen in Kombination mit irgendeiner Bewertung des Fanges bzw. des gesamten Fanges zu unterlassen. Die Fischereiordnungen sind hier eindeutig. Je nach Bundesland wird ein Wettangeln auch in dem betreffenden § der Fischereiordnung klar definiert. Es wird allerdings darauf verwiesen, dass Ausnahmen genehmigt werden können, wenn ein vernünftiger Grund vorliegt. Die Erlangung von Preisen oder Pokalen stellt keinen vernünftigen Grund dar.

Bei dem hier vorliegenden Fall antwortet der Verlag übrigens recht gekonnt auf der entsprechenden Homepage. Daraus geht hervor, dass diese Bewertung mit dem Fang weder aus Sicht der Methodik des Angelns, noch aus Sicht der Motivation der Angler in Verbindung stehen soll.

Jeder, der mit der Peta juristisch und im negativen Sinne Bekanntschaft macht, lernt wahrscheinlich auch Dr. Edmund Haferbeck kennen. Man sollte sein Buch "Die Rechtsbeugermafia" gelesen haben, um die Reaktionen der beteiligten Richter und Staatsanwälte in Zusammenhang mit seinen Strafanzeigenzeigen zu verstehen!

Die Peta ist dabei, das Angeln als gesellschaftlich anerkannte Freizeitbeschäftigung zu demontieren.

Wer angelt muss wissen, dass er dies nur dann rechtlich sauber tut, wenn er allein zum Zwecke der "Ernährung" fischt. Spass, Freude, Gemeinschaft, Selbstbestätigung, Erholung zu empfinden ist verboten. Auch muss jeder maßige und nicht geschonte Fisch getötet werden, egal ob er der letzte seiner Art und/oder ungenießbar ist.

Die Peta beantragt wahrscheinlich Akteneinsicht in ein selbst angeschobenes Strafverfahren!

Angler sollten alle Veröffentlichungen mit den Bezeichnungen Königsangeln Wettkampf Wettangeln Preisangeln Hegefischen Gemeinschaftsfischen Cup und so weiter unterlassen. Bei der Peta kennt man sich sehr gut mit Suchmaschinen aus.

In der Zeitschrift Fisch und Fang / August wird in dem Artikel „Raus aus der Grauzone“ über die aktuelle Rechtsituation aus Sicht der Anglerschaft referiert. Sehr interessant ist hier der Standpunkt des Ministerialrates.

Wer eine etwas weniger neutrale Meinung zum Thema Peta erfahren will, kann die Suchbegriffe Peta und Euthanasie in die Suchmaschine Google eingeben und dann weiter lesen.

Anonym hat gesagt…

Die Angler waren ja wohl die ersten die die Gewässer geschützt haben und nicht die Naturschützer.
Die Fische sind bald ausgestorben wegen dem sch.... Gesetz.Alles töten.Dann werden die Angler als schlecht hingestehlt,dabei können sie nichts dafür.