"Willst du nicht lieber etwas Ordentliches studieren?" Geisteswissenschaftler müssen sich ständig verteidigen - zu Unrecht, sagt Martha Meyer-Althoff. Im Interview mit SPIEGEL ONLINE erklärt die Professorin, warum Freigeister für den Arbeitsmarkt taugen und Betriebswirte jeden Kneipenjob zur Management-Kompetenz hochjubeln.
Montag, Juli 05, 2004
AStA-Zwangsabgaben-Rabatt bei geringer Wahlbeteiligung
Die hessische Landesregierung hat eine hübsche Idee, um Studentenvertreter zu ärgern: Wahlenthaltung wird künftig finanziell belohnt. Machen viele Studenten einen großen Bogen um die Urnen, müssen sie geringere Beiträge zahlen. Die Asten sind nicht amüsiert.Der UniSPIEGEL weiß Näheres. Ich muss schmunzeln, bin aber gleichzeitig auch sehr besorgt: heißt das jetzt, dass man von den Berufs-AStA-Referenten verlangt, sich Nebenjobs zu suchen, um den Urlaub zu finanzieren? Wo führen diese brutalen Reformen in diesem Land noch hin?
Moe (siehe auch "Protest gegen Studiengebühren in Hessen") wird toben. Obwohl er im Moment ja auch seine Probleme mit dem AStA (der Uni Frankfurt) hat ...
Sonntag, Juli 04, 2004
Thesis-Doktorandenbefragung
Das Doktoranden-Netzwerk Thesis führt gegenwärtig eine Doktoranden-Befragung durch. Hoffentlich kommen viele ausgefüllte Online-Formulare dort an, ich bin schon gespannt auf die Auswertung.
Unter Doktorandinnen und Doktoranden verstehen wir diejenigen, die bereits ein Thema und einen Doktorvater bzw. eine Doktormutter an einer Universität in Deutschland gefunden haben. Das offizielle Promotionsverfahren darf noch nicht abgeschlossen sein; das heißt, Sie dürfen die Promotionsurkunde noch nicht erhalten haben.Genauigkeit muss sein.
Google-Kompendium
Wer mit der einfachen Google-Suche nicht ans Ziel kommt, muss tiefer einsteigen. Lesen Sie, wie Sie die umfangreichen Profi-Funktionen der Suchmaschine effizient nutzen.So die vielversprechende Ankündigung des Google-Kompendiums in der PC-WELT
(Gefunden bei netbib)
Linklaters macht Druck: Deutsche Partner auf dem Prüfstand
19 der rund 80 deutschen Equity-Partner von Linklaters Oppenhoff & Rädler stehen vor einer Verschlechterung oder sogar dem Verlust ihres bisherigen Status.(Von Linklaters nicht bestätigte) Meldung bei JUVE
Das berichtet das englische Anwaltsblatt ‚The Lawyer‘. Die vier möglichen Konsequenzen der aktuellen Statusüberprüfung umfassen ‚The Lawyer‘ zufolge ein Einfrieren oder Herunterstufen innerhalb des Lockstep, eine Herabstufung zum Salary Partner oder gar ein Ausscheiden aus der Kanzlei.
Einigung der Koalitionsparteien auf Informationsfreiheitsgesetz
Die Bürger werden künftig Zugang zu Informationen der Bundesbehörden bekommen. Am Freitag einigte sich die rot-grüne Koalition nach jahrelangem Streit auf ein Informationsfreiheitsgesetz. "Nach der Sommerpause bringen wir den Gesetzentwurf in den Bundestag ein", sagte die innenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestags-Fraktion, Silke Stokar, der Berliner Zeitung.Siehe auch den Artikel bei heise mit weiteren Hintergrundinformationen.
Statistik: Studenten pro Lehrperson in den einzelnen Bundesländern
Die tabellarische Übersicht im Rahmen des Spiegel-Artikels überrascht mit einem überdurchschnittlich guten Wert für Berlin und einem Ausreißer in NRW.
Unternehmensberater auf der Suche nach dem Nachwuchs
An der Berliner Humboldt-Universität werden in diesem Sommer Leuchttürme konstruiert. Die Aufgabe an die Studenten und Doktoranden lautet sinngemäß: „Bauen Sie den Elfenbeinturm Universität zu einem Gebäude um, das über die deutsche Hochschullandschaft hinwegstrahlt!“Womöglich. Ein bisschen bemüht wirkt das alles dennoch.
Zu dem Ideen-Wettbewerb für die Hochschule hat die Unternehmensberatung McKinsey aufgerufen und stellt kostenlos Beratungs-Ressourcen zur Verfügung. Das soziale Engagement lohnt sich für die Firma: Der Ideen-Wettbewerb dient zugleich dem Recruiting. „Richten Sie das Lehrangebot neu aus, fördern Sie den Nachwuchs und finden Sie neue Finanzquellen“, fordert McKinsey weiter. Wer ein solches Hochschulkonzept selbstbewusst vortragen kann, hat womöglich auch das Zeug zum Unternehmensberater.
(Gefunden in der ZEIT)
Samstag, Juli 03, 2004
"Die Promotion in den Landeshochschulgesetzen 2003" und "Promotion in Europa"
Machen Landeshochschulgesetze im Bereich Promotion einen Unterschied? Eher nicht, zumindest entscheiden DoktorandInnen bei der Wahl ihres Promotionsortes wohl nicht nach der Landesgesetzgebung. Entscheidend sind Unterschiede der fachlichen Betreuung, wichtig sind vielleicht auch noch die Promotionsordnungen des Fachs – aber Landeshochschulgesetze? Die Hochschulgesetze der Länder sind zum Thema Promotion und wissenschaftlichem Nachwuchs zum Teil wörtlich gleich formuliert. Und mehr oder weniger viel Regelungsbedarf wird an die fachbezogenen Promotionsordnungen abgetreten, so nimmt sich „der Staat“ realistisch selbst zurück. Trotzdem unterscheiden sich in Bezug auf die Promotion in einigen Aspekten. Ob DoktorandInnen dem Mittelbau oder den Studierenden zugeordnet werden, ob eine Disputation oder ein Rigorosum am Ende der Mühen steht, ob innerhalb der Arbeitszeit Gelegenheit zur Promotion gegeben wird, oder werden muss: diese Unterschiede können die Landesgesetze machen."Die Promotion in den Landeshochschulgesetzen 2003" von Johannes Moes, basierend auf einer LHG-Synopse von Kristina Irion (für die Promovierenden-Initiative)
Deswegen findet sich hier eine Sammlung der die Promotion betreffenden Regelungen, neben den URLs der entsprechenden Gesetze. Beide können – das ist kein unerheblicher Zweck – computergestützt durchsucht werden. Und es findet sich jeweils eine zusammenfassende Einschätzung der durchgeführten oder geplanten Anpassungen an den veränderten Rahmen der Hochschulrahmengesetzes nach der fünften bzw. sechsten Novelle neben den Kontaktdaten der Wissenschaftsministerien. An den Anfang gesetzt ist eine Synopse der Regelungen in Bezug auf verschiedene zentrale Themen, nicht nur der HRG Novellierung. Die Unterschiedlichkeit kann auch anschaulich machen, in welche Richtung die gegenwärtige Lage der PromovendInnen in Deutschland verändert werden kann, zumal die entsprechenden Reformen im Kontext eines zusammenwachsenden Europa zu sehen sind, nachdem die WissenschaftsministerInnen von 33 europäischen Ländern beschlossen haben, die Promotionsphase als Thema in den „Bologna-Prozess“ zur Schaffung eines Europäischen Hochschulraums mit einzubeziehen.
Promovieren in Europa
Zusammen mit Antonia Kupfer und anderen Beteiligten aus der GEW Projektgruppe DoktorandInnen hat Johannes Moes für die Max Traeger Stiftung und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) bzw. die Hans Böckler Stiftung eine Kurzstudie erstellt, in der die Struktur der Promotion in 12 europäischen Ländern verglichen wird, unter besonderer Berücksichtigung einerseits der Strukturierung der Programme, andererseits der sozialen Sicherung der nachwachsenden WissenschaftlerInnen.
Hier gehts zur Studie im PDF-Format
Kostenrechner zum RVG online
Zum 1.7.2004 hat sich bekanntlich einiges bei den Rechtsanwaltsgebühren getan. Sascha Kremer hat nun bei der NRW-Justiz einen praktischen Kostenrechner für das RVG entdeckt.
Serie: Unbelehrbare Straftäter
Die heutige Folge aus der kriminologischen Reihe "Unbelehrbare Straftäter - Endstation Sicherungsverwahrung?" findet sich bei dem Kollegen Säfken:
Wie der Pressemappe der Göttinger Polizei zu entnehmen ist, konnte ein 40jähriger Mann als Tatverdächtiger einer unerlaubten Abfallentsorgung festgestellt werden. Er hatte zwei Säcke mit ca. 70 Litern Hausmüll an einer Bundesstraße "entsorgt". Der Grund für die erfolgreiche Aufklärung der Tat lag darin, daß sich in einem der Säcke ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Göttingen gegen den Mann befand. Grund des Strafbefehls: Unerlaubte Beseitigung von Abfällen.Von der intellektuellen Leistung erinnert mich das fatal an folgende Begebenheit:
Ein Jahr lang studierte George Sam Youssef Kriminologie im Hauptfach und absolvierte auch Prüfungen. Das nützte ihm wenig, als er Mitte Februar ein Auto stahl und einen Bankraub beging. Jetzt stand er in Brisbane vor Gericht und wurde zu sechs Jahren Haft verurteilt.
Der Mann aus Sydney hatte sich allzu amateurhaft angestellt: An einer Ampel in Brisbane sprang er in einen Allrad-BMW und bedrohte den Fahrer und einen 15-jährigen Jungen mit einer Pistolen-Nachbildung. Dann fuhr er mit dem rund 90.000 Euro teuren Luxusauto zu einem Einkaufszentrum und parkte vor einer Bankfiliale. Youssef hinterließ nicht nur überall seine Fingerabdrücke, sondern war auch dämlich genug, mit dem Navigationssystem des Wagens herumzuspielen und die Adresse seines Vaters einzuprogrammieren.
Neuer Basiszinssatz ab 1.Juli 2004: 1,13 Prozent
Die Deutsche Bundesbank hat den Basisizinssatz per 1. Juli 2004 auf 1,13 % und damit wiederum auf einen neuen historischen Tiefstand gesenkt. Der Verzugszinssatz nach § 288 I BGB beträgt damit ab dem 1. Juli 2004 gegenüber Verbrauchern 6,13%, i.ü. nach § 288 II BGB 9,13%.
Eine nützliche tabellarische Aufstellung des Basis- und Verzugszinssatzes sorgt für den notwendigen Durchblick.
(Dank an RA Michael H. Heng)
Eine nützliche tabellarische Aufstellung des Basis- und Verzugszinssatzes sorgt für den notwendigen Durchblick.
(Dank an RA Michael H. Heng)
"U.S. Highway Watch": Augen und Ohren von Amerikas Trucker-Armee
Obwohl das von Justizminister Ashcroft geplante Spitzelsystem TIPS vom Kongress verboten wurde, lebt es weiter, beispielsweise in Form der vom Heimatschutzministerium geförderten "Highway Watch" für Lastwagenfahrer.Alle Hintergründe (auch zu anderen aktuellen Projekten aus Justiz- und Heimatschutzministerium) finden sich in einem Artikel bei Telepolis
jurabilis! begrüßt Besucher/in Nr. 15000
Auch wenn jurabilis! längst nicht die beeindruckenden Abrufzahlen von Handakte oder Udos Blawg vorweisen kann, freue ich mich über einen Erfolg in einer eigenen Größenordnung.
Vielen Dank allen Besucherinnen und Besuchern!
Wünsche, Tipps, Verbesserungsvorschläge und beinharte Kritik sind weiterhin recht herzlich willkommen - die Kommentarfunktion steht bereit :-)
Vielen Dank allen Besucherinnen und Besuchern!
Wünsche, Tipps, Verbesserungsvorschläge und beinharte Kritik sind weiterhin recht herzlich willkommen - die Kommentarfunktion steht bereit :-)
Bundestag verabschiedet Gesetz zur Modernisierung der Justiz
Der Bundestag hat am 01.07.2004 das erste Gesetz zur Modernisierung der Justiz beschlossen. Es sieht Neuregelungen im Strafverfahren und zusätzliche Aufgaben für Rechtspfleger vor. Das Justizmodernisierungsgesetz entferne viele kleine Sandkörner aus dem Getriebe der Justiz und mache die Strafverfahrensnormen überschaubarer, lesbarer und die Abläufe einfacher und effizienter, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) gegenüber der Presse.
Einzelheiten, etwa zu den neuee Aufgaben für Rechtspfleger, bei Beck Aktuell
Einzelheiten, etwa zu den neuee Aufgaben für Rechtspfleger, bei Beck Aktuell
Dissertationsblaster hilft bei der Auswahl eines Dissertationsthemas
Um zu promovieren muss ein angehender Doktorand eine Dissertation vorlegen können. Weitaus schwieriger als die eigentliche Forschungs- und Schreibarbeit an der Dissertation ist für viele Juristen jedoch die Auswahl eines geeigneten Themas.Ein Projekt von mindermeinung.de
Doch damit ist jetzt Schluss. Der Dissertationsblaster von mindermeinung.de bietet allen Promotionswilligen eine schier unerschöpfliche Fülle an möglichen Dissertationsthemen an. Bei Bedarf überprüft er durch eine gezielte Abfrage der Bibliothek der Deutschen Bücherei, ob zu dem gewählten Thema bereits ein Werk vorliegt.
Fazit: Der Dissertationsblaster ist eine unerlässliche Hilfe für alle noch unentschlossenen Promotionswilligen. Und wer weiß - vielleicht bietet sich das eine oder andere Thema ja auch für die nächste studentische Seminararbeit an?
Freitag, Juli 02, 2004
"Was tun gegen Schreibblockade?"
Ein solcher Titel ruft bei mir zwar eine gesunde Skepsis hervor, am Ende siegt aber meist doch die Neugier und man schaut sich den entsprechenden Artikel doch an. Was ich im Falle dieses Artikels im Tagesspiegel besser nicht getan hätte.
Sich unbedingt trauen, auch eigene Gedanken und Schlussfolgerungen aufzuschreiben. Selbstständiges Denken bringt gute Noten.Schade um die Druckerschwärze.
60 - 20 - 20
Die Novelle gilt als Befreiungsschlag von der Hochschulbürokratie: An diesem Donnerstag wird der Bundestag eine Änderung des Hochschulrahmengesetzes (HRG) passieren lassen; auch die Zustimmung des Bundesrates noch vor der Sommerpause scheint sicher zu sein. Damit werden vom Wintersemester 2005/06 an Universitäten 60 Prozent der Studienbewerber in zulassungsbeschränkten (Numerus-Clausus-, NC-) Fächern selbst aussuchen dürfen.Die Süddeutsche berichtet und weist darauf hin:
Ob damit die ZVS überflüssig wird, ist fraglich. Denn solange die Zahl der Studienplätze in manchen Fächern beschränkt ist, das Grundgesetz jedoch die freie Wahl von Studienfach und -ort garantiert, wird man zumindest eine Art zentrale Clearing- und Servicestelle brauchen. Bei der ZVS erwartet man derzeit ¸¸eher mehr Arbeit", denn weiterhin werden alle Anträge in Dortmund einlaufen und von dort aus auf die Universitäten verteilt.
Uni Mannheim: "Vorreiterin bei Studierendenauswahl"?
Aus einer euphorischen Pressemitteilung der Uni Mannheim:
Die Universität Mannheim gilt seit Jahren bundesweit als Vorreiter bei der Selbstauswahl von Studierenden. In einigen Fächern wählt sie seit den 90er Jahren ihre Erstsemester selbst aus - mit sehr guten Erfahrungen. Jetzt weitet sie dieses System aus. Ab dem kommenden Wintersemester sind alle Studiengänge an der Universität Mannheim bewerbungspflichtig. Als erste Universität in Baden-Württemberg bietet sie dabei die Möglichkeit, sich für alle grundständigen Fächer mit Ausnahme der ZVS-Studiengänge über das Internet zu bewerben. Bewerbungsschluss für das Wintersemester ist der 15. Juli. Die Internet-Adresse: www.bewerbung.uni-mannheim.de
[...]
Und noch ein Resultat zeichnet sich ab: Es liegen in den einzelnen Fächern mehr Bewerbungen vor als vor einem Jahr zum gleichen Zeitpunkt der Bewerbungsphase. "Erfahrungsgemäß kommen in den letzten zehn Tagen vor Annahmefrist 90 Prozent der Anträge", schildert Bettag. Die Bewerberquoten des vergangenen Jahres - beispielsweise fünf Interessenten pro Studienplatz in der VWL oder in Jura - dürfte die Universität Mannheim damit erneut übertreffen.
Microsoft überweist Rekordbußgeld an die EU-Kommission
Microsoft hat das Brüsseler Rekordbußgeld von 497,2 Millionen Euro fristgerecht an die EU-Kommission überwiesen. Das bestätigte ein Sprecher der EU-Kommission am Donnerstag in Brüssel gegenüber dpa. EU-Wettbewerbsbußgelder müssen beglichen werden, auch wenn Unternehmen dagegen vor dem Luxemburger EU-Gericht klagen. Microsoft hatte zwar gegen die Entscheidung der EU-Kommission geklagt und später auch die Aussetzung der Auflagen beantragt; nachdem die EU-Kommission diese Auflagen aussetze, stand aber dennoch erst einmal die Zahlung des Bußgelds an. Eine entsprechende Belastung hatte Microsoft bereits in den Bilanzen für das dritte Quartal des laufenden Geschäftsjahrs ausgewiesen.Meldung bei heise online
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